Mietkaution - Rechte und Pflichten
Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses an den Vermieter leistet.
Sie dient dem Zweck, den Vermieter gegen offene Mietforderungen, ausstehende Nebenkosten oder Schäden an der Immobilie abzusichern.
Wichtig:
➡️ Die Mietkaution bleibt Eigentum des Mieters und ist kein zusätzliches Entgelt.
Der Vermieter darf sie nur für berechtigte Forderungen verwenden und muss sie nach Ende des Mietverhältnisses – abzüglich zulässiger Abzüge – zurückzahlen.
Die rechtliche Grundlage der Mietkaution ist in § 551 BGB geregelt.
Wann wird eine Mietkaution verlangt – und wofür ist sie gut?
Wann wird eine Mietkaution verlangt?
Eine Mietkaution wird zu Beginn eines Mietverhältnisses verlangt, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde.
Der Vermieter darf die Kaution nicht nachträglich fordern, sondern nur dann, wenn sie vertraglich festgelegt ist.
Typische Zeitpunkte:
beim Abschluss eines Wohnraummietvertrags
bei Neuvermietung einer Immobilie
vor oder spätestens zum Mietbeginn
➡️ Ohne vertragliche Vereinbarung darf keine Mietkaution verlangt werden.
Wichtig für Mieter
Die Mietkaution bleibt Eigentum des Mieters
Sie muss getrennt und sicher angelegt werden
Zinsen stehen dem Mieter zu
Nach Mietende muss sie abgerechnet und zurückgezahlt werden
📌 Kurz zusammengefasst
✔ Mietkaution wird nur verlangt, wenn sie im Mietvertrag steht
✔ Sie wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig
✔ Sie dient der Absicherung des Vermieters
✔ Sie darf nur für berechtigte Forderungen genutzt werden
Wofür ist die Mietkaution gut?
Die Mietkaution dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter.
Sie soll mögliche finanzielle Risiken aus dem Mietverhältnis absichern.
Die Mietkaution darf verwendet werden für:
offene Mietzahlungen
ausstehende Nebenkostenabrechnungen
Schäden an der Immobilie, die über normale Abnutzung hinausgehen
Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis
➡️ Die Kaution ist kein zusätzlicher Mietbestandteil, sondern eine Absicherung für den Vermieter.
Wie hoch darf eine Mietkaution sein – und wann ist sie fällig?
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
📌 Gesetzliche Grundlage: § 551 BGB
Eine Mietkaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen.
✔ Maßgeblich ist die Nettokaltmiete
❌ Nebenkosten dürfen nicht eingerechnet werden
❌ Eine höhere Kaution ist unzulässig
Beispiel:
Kaltmiete: 900 €
➡️ Maximale Mietkaution: 2.700 €
Wann ist die Mietkaution fällig?
Die Mietkaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, also:
mit Mietbeginn
spätestens bei Übergabe der Wohnung
⚠️ Der Vermieter darf die Kaution nicht vor Vertragsbeginn verlangen.
Wichtig: Recht auf Ratenzahlung
Der Mieter hat das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen:
1. Rate zu Mietbeginn
2. & 3. Rate in den Folgemonaten
➡️ Der Vermieter darf keine Einmalzahlung erzwingen.
Was passiert, wenn die Kaution nicht gezahlt wird?
Der Vermieter kann die Zahlung anmahnen
Bei erheblichem Rückstand kann eine Kündigung drohen
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerem Zahlungsverzug möglich
📌 Kurz zusammengefasst
✔ Maximal 3 Monatskaltmieten
✔ Nebenkosten zählen nicht
✔ Fällig zu Mietbeginn
✔ Zahlung in 3 Raten erlaubt
✔ Keine Pflicht zur Einmalzahlung