Wann darf der Vermieter kündigen?
Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis nicht willkürlich kündigen.
Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn gesetzlich anerkannte Gründe vorliegen. Die rechtliche Grundlage findet sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen ordentlicher und außerordentlicher (fristloser) Kündigung.
🔹 1️⃣ Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 BGB).
Zulässige Gründe sind u. a.:
✅ Eigenbedarf
Der Vermieter darf kündigen, wenn:
er selbst,
enge Familienangehörige oder
Haushaltsangehörige
die Wohnung nachvollziehbar und ernsthaft benötigen.
➡️ Der Eigenbedarf muss konkret begründet werden.
✅ Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter
Zum Beispiel:
wiederholte unpünktliche Mietzahlungen
nachhaltige Ruhestörung
unerlaubte Untervermietung
erhebliche Pflichtverletzungen
➡️ In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.
✅ Wirtschaftliche Verwertung
Wenn dem Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses:
erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen
z. B. bei geplanter Sanierung oder Abriss
➡️ Auch hier ist eine sachliche Begründung notwendig.
🔹 2️⃣ Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig (§ 543 BGB).
❗ Erhebliche Mietrückstände
zwei Monatsmieten vollständig offen
oder über längere Zeit erhebliche Zahlungsrückstände
➡️ Häufigster Kündigungsgrund in der Praxis.
❗ Schwere Vertragsverletzungen
massive Störungen des Hausfriedens
vorsätzliche Beschädigung der Wohnung
Straftaten gegenüber Vermieter oder Nachbarn
❗ Gefährdung der Immobilie
unsachgemäßer Gebrauch
bauliche Veränderungen ohne Erlaubnis
Formvorschriften – sehr wichtig
Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur wirksam, wenn:
sie schriftlich erfolgt
der Kündigungsgrund klar genannt wird
die Fristen eingehalten werden
❌ Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
📌 Wann darf der Vermieter kündigen – kurz zusammengefasst
✔ bei berechtigtem Eigenbedarf
✔ bei erheblichen Pflichtverletzungen des Mieters
✔ bei schweren Mietrückständen
✔ bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
✔ nur mit Begründung & Fristen
✔ fristlos nur bei schweren Verstößen